Warum die Bank ein Wort mitredet
Bei einer klassischen Autofinanzierung ist das Fahrzeug in der Regel an die Bank sicherungsübereignet. Deshalb behält die Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II (den „Fahrzeugbrief"), bis der Kredit vollständig bezahlt ist. Verkaufen dürfen Sie das Auto trotzdem – die offene Restschuld muss dabei nur sauber abgelöst werden.
Schritt 1: Ablösesumme bei der Bank erfragen
Fragen Sie bei Ihrer Bank die aktuelle Ablösesumme an – also den Betrag, mit dem der Kredit vorzeitig vollständig getilgt wird. Die Bank stellt dazu eine schriftliche Ablösebestätigung mit Gültigkeitsdatum aus. Diese Zahl ist die Grundlage für alles Weitere.
Schritt 2: Zwei Wege zum Verkauf
- Sie lösen den Kredit selbst ab: Sie zahlen die Restschuld an die Bank, erhalten die Zulassungsbescheinigung Teil II und verkaufen das Auto anschließend ganz normal.
- Die Ablöse läuft über den Ankäufer: Die Restschuld wird direkt mit dem Kaufpreis verrechnet und an die Bank gezahlt – Sie erhalten die Differenz ausgezahlt, die Bank gibt den Brief frei.
Bei 44Wheelz ist je nach Fall beides möglich. Sagen Sie uns einfach, dass eine Finanzierung läuft und wie hoch die Ablösesumme ist – wir besprechen mit Ihnen offen, welcher Weg in Ihrer Situation der einfachste ist.
Wenn die Restschuld höher ist als der Kaufpreis
Liegt die Ablösesumme über dem Wert des Autos, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche ausgleichen – daran führt leider kein Weg vorbei, auch nicht bei anderen Anbietern. Ein seriöses Angebot zeigt Ihnen diese Lücke ehrlich, statt sie zu verschleiern.
Und was ist mit Leasing?
Ein Leasingfahrzeug gehört nicht Ihnen, sondern der Leasinggesellschaft – Sie können es daher nicht frei verkaufen. Möglich ist ein Verkauf erst, wenn der Leasingvertrag beendet und das Fahrzeug abgelöst wurde, etwa durch eine vorzeitige Vertragsauflösung oder die Ausübung einer Kaufoption. Ob sich das rechnet, hängt vom Einzelfall ab – sprechen Sie uns an, wir sagen Ihnen ehrlich, ob es sich lohnt.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Ablösebestätigung der Bank mit aktueller Ablösesumme
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Teil II liegt meist bei der Bank und wird nach Ablöse freigegeben)
- Gültiger Ausweis und alle Fahrzeugschlüssel
- Wenn vorhanden: HU-Bericht, Scheckheft, Rechnungen
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Angebot anfordernHäufige Fragen
Kann ich mein Auto verkaufen, obwohl der Brief bei der Bank liegt?
Ja. Die Zulassungsbescheinigung Teil II gibt die Bank frei, sobald der Kredit abgelöst ist. Der Verkauf wird deshalb so organisiert, dass die Ablöse und die Übergabe sauber ineinandergreifen.
Was passiert, wenn die Restschuld höher ist als der Kaufpreis?
Dann müssen Sie die Differenz selbst ausgleichen. Wir rechnen Ihnen das transparent vor, damit Sie vorher genau wissen, woran Sie sind.
Übernehmt ihr die Abwicklung mit der Bank?
Je nach Fall ja: Die Ablösesumme kann direkt mit dem Kaufpreis verrechnet und an die Bank gezahlt werden. Alternativ lösen Sie den Kredit selbst ab und verkaufen danach – beides ist bei uns möglich.