Muss ich das Auto erst auf mich ummelden?
Nein. Als Erbe treten Sie rechtlich an die Stelle des Verstorbenen und dürfen das Fahrzeug direkt aus dem Nachlass heraus verkaufen. Eine Umschreibung auf Ihren Namen ist nur nötig, wenn Sie das Auto selbst weiterfahren möchten.
Der Erbnachweis: Das verlangt ein seriöser Käufer
Damit der Verkauf rechtssicher ist, müssen Sie nachweisen, dass Sie erbberechtigt sind. In der Regel geschieht das durch den Erbschein vom Nachlassgericht oder durch ein notarielles Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll. Ein Käufer, der danach gar nicht fragt, sollte Sie stutzig machen.
Erbengemeinschaft: Alle müssen zustimmen
Gibt es mehrere Erben, gehört das Auto der Erbengemeinschaft gemeinsam. Der Verkauf ist dann nur mit Zustimmung aller Miterben möglich. Praktisch läuft das oft so, dass ein Erbe mit schriftlicher Vollmacht der übrigen handelt – das erspart allen Beteiligten Termine.
Versicherung und Kfz-Steuer
Die Kfz-Versicherung geht mit dem Todesfall auf die Erben über und endet nicht automatisch – informieren Sie den Versicherer zeitnah. Mit dem Verkauf oder der Abmeldung des Fahrzeugs enden dann Versicherungspflicht und Kfz-Steuer. Auf Wunsch übernehmen wir die Abmeldung für Sie, inklusive Nachweis.
Diese Unterlagen sollten Sie bereitlegen
- Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Gültiger Ausweis des handelnden Erben, ggf. Vollmachten der Miterben
- Alle vorhandenen Fahrzeugschlüssel
- Wenn auffindbar: HU-Bericht, Scheckheft, Rechnungen
Fehlt etwas davon – zum Beispiel ein Zweitschlüssel oder das Scheckheft –, ist das kein Ausschlusskriterium. Sagen Sie es einfach offen dazu, dann fließt es fair in die Bewertung ein.
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Angebot anfordernHäufige Fragen
Muss ich ein geerbtes Auto ummelden, bevor ich es verkaufe?
Nein. Als Erbe dürfen Sie das Fahrzeug direkt aus dem Nachlass verkaufen. Eine Ummeldung ist nur nötig, wenn Sie es selbst weiterfahren möchten.
Was gilt bei einer Erbengemeinschaft?
Das Auto gehört allen Erben gemeinsam. Verkauft werden kann es nur mit Zustimmung aller – am einfachsten per schriftlicher Vollmacht für einen handelnden Erben.
Welchen Nachweis brauche ich als Erbe?
In der Regel den Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Ohne einen solchen Nachweis ist ein rechtssicherer Verkauf nicht möglich.