Bitte vor dem Download lesen: Diese Vorlage ist ein unverbindliches Muster und ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte lassen Sie den Vertrag vor der Verwendung juristisch prüfen und passen Sie ihn an Ihren Einzelfall an. Für Rechtsfolgen aus der Verwendung des Musters können wir keine Haftung übernehmen.
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PDF, 2 Seiten, DIN A4 · zum Ausdrucken und handschriftlichen Ausfüllen
Was in einen Kfz-Kaufvertrag gehört
Ein Kaufvertrag muss nicht kompliziert sein, aber vollständig. Diese Angaben sollten in keinem Fall fehlen:
- Beide Parteien: Name, vollständige Adresse, Geburtsdatum sowie Art und Nummer des Ausweises. Lassen Sie sich den Ausweis wirklich zeigen und schreiben Sie die Nummer ab.
- Das Fahrzeug: Marke, Modell, amtliches Kennzeichen, Erstzulassung und vor allem die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Die FIN identifiziert genau dieses Auto – ohne sie ist der Vertrag angreifbar.
- Kilometerstand: abgelesen und als solcher gekennzeichnet.
- Alle bekannten Schäden und Mängel: Unfallschäden, Vorschäden, technische Defekte, Rost. Lieber eine Zeile zu viel als zu wenig.
- Übergebene Unterlagen und Schlüssel: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, HU-Bericht, Serviceheft, Anzahl der Schlüssel.
- Kaufpreis und Zahlungsart: in Zahlen und in Worten, dazu bar oder per Überweisung.
- Übergabe: Ort, Datum und Uhrzeit – ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer das Risiko.
- Quittung und Unterschriften: beide Seiten unterschreiben, jede Seite erhält ein Original.
Drei Formulierungen, die später Streit vermeiden
Nicht pauschal „unfallfrei“ ankreuzen
Wer ein Auto verkauft, muss bekannte Unfallschäden von sich aus offenlegen – auch reparierte. Wird ein erheblicher Vorschaden verschwiegen, kann der Käufer den Vertrag später anfechten oder Schadenersatz fordern. Sicher formuliert ist: „Unfallschäden liegen vor“ mit einer knappen, konkreten Beschreibung. Wenn Sie die Historie des Fahrzeugs nicht kennen, schreiben Sie genau das hinein – etwa „Vorschäden nicht bekannt, Fahrzeughistorie dem Verkäufer nicht vollständig bekannt“. Mehr dazu auf unserer Seite zum Unfallwagen verkaufen.
Kilometerstand immer als „abgelesen“ kennzeichnen
Sie können nicht garantieren, dass der Tacho in der gesamten Fahrzeuggeschichte korrekt war. Die Angabe „Kilometerstand abgelesen, entspricht nach Wissen des Verkäufers der tatsächlichen Gesamtfahrleistung“ ist ehrlich und schützt Sie – eine Zusicherung dagegen wäre eine zugesicherte Eigenschaft, für die Sie haften.
Gewährleistungsausschluss richtig einordnen
Der Satz „verkauft wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung“ wirkt nur zwischen Privatpersonen. Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, ist ein vollständiger Ausschluss unwirksam. Und selbst bei einem Privatverkauf hilft der Ausschluss nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder zugesicherten Eigenschaften.
Die häufigsten Fehler beim Kaufvertrag
- FIN fehlt oder ist unvollständig abgeschrieben.
- Nur eine Ausfertigung – der Verkäufer behält keine Kopie.
- Fahrzeug und Papiere werden übergeben, bevor das Geld tatsächlich da ist.
- Der Ausweis des Käufers wird nicht kontrolliert. Bei einem Weiterverkauf oder Verkehrsverstoß stehen Sie sonst ohne belastbare Gegenseite da.
- Kein Vermerk, wer das Fahrzeug ab- oder ummeldet – solange es auf Sie zugelassen ist, laufen Steuer und Versicherung weiter.
- Leerfelder bleiben offen. Streichen Sie durch, was nicht zutrifft.
Übergabe und Zahlung absichern
Der beste Vertrag hilft nichts, wenn die Zahlung nicht sitzt. Übergeben Sie Schlüssel und Zulassungsbescheinigung erst, wenn der Kaufpreis vollständig bei Ihnen eingegangen ist – bei Überweisung heißt das: Gutschrift im eigenen Online-Banking geprüft, nicht nur einen Beleg gesehen. Was bei Bargeld gilt und ab welcher Summe ein gewerblicher Käufer Ihren Ausweis aufnehmen muss, steht in unserem Ratgeber zur Barzahlung beim Autoverkauf.
Welche Papiere Sie außerdem bereitlegen sollten, steht in der Übersicht der Unterlagen für den Autoverkauf – dort gibt es auch unsere Checkliste als PDF.
Oder ganz ohne Vertragsformular verkaufen
Wenn Sie sich Inserat, Besichtigungen und die Sorge um die Zahlung sparen möchten: Beim Verkauf an 44WHEELZ übernehmen wir den Vertrag, zahlen bei Übergabe und melden das Fahrzeug auf Wunsch ab. Sie schildern uns nur Ihr Fahrzeug und erhalten ein Angebot.
Angebot statt Papierkram?
Nennen Sie uns Ihre Fahrzeugdaten und erhalten Sie ein faires, unverbindliches Angebot – mit kostenloser Abholung und Zahlung bei Übergabe.
Angebot anfordernHäufige Fragen
Ist ein handschriftlicher Kaufvertrag gültig?
Ja. Für den Verkauf eines Autos ist keine besondere Form vorgeschrieben, ein handschriftlicher Vertrag ist wirksam. Entscheidend ist der Inhalt: beide Parteien, das Fahrzeug mit FIN, der Zustand, der Preis und die Unterschriften. Ein vorgefertigtes Formular verhindert nur, dass etwas Wichtiges vergessen wird.
Wie viele Ausfertigungen brauche ich?
Zwei – eine für den Käufer, eine für Sie. Beide werden von beiden Seiten unterschrieben. Ohne eigene Ausfertigung können Sie später nicht belegen, was vereinbart war.
Muss ich Mängel in den Kaufvertrag schreiben?
Bekannte Mängel und Unfallschäden müssen Sie offenlegen, und der Kaufvertrag ist der richtige Ort dafür. Ein Gewährleistungsausschluss schützt Sie nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
Gilt „verkauft wie gesehen“ immer?
Nein. Die Klausel wirkt nur zwischen Privatpersonen. Beim Verkauf eines Unternehmers an einen Verbraucher ist ein vollständiger Ausschluss der Sachmängelhaftung unwirksam. Auch bei arglistig verschwiegenen Mängeln greift sie nicht.
Darf ich Ihr Muster einfach verwenden?
Sie dürfen es kostenlos herunterladen, ausdrucken und nutzen. Es handelt sich aber um ein allgemeines Muster ohne Rechtsberatung – bitte lassen Sie es vor der Verwendung juristisch prüfen und passen Sie es an Ihren Fall an.